IT-Sicherheit

NIS2

Auch bekannt als: NIS-2-Richtlinie

Kurz erklärt

NIS2 ist eine EU-Richtlinie zur Cybersicherheit, die technische und organisatorische Mindestanforderungen an Netz- und Informationssysteme festlegt.

NIS2 ist eine Richtlinie der Europäischen Union im Bereich Cybersicherheit, die Mitgliedstaaten in nationales Recht umsetzen. Sie beschreibt Anforderungen an den Umgang mit Cyberrisiken für Netz- und Informationssysteme, unter anderem an Risikomanagement, den Umgang mit Sicherheitsvorfällen und die Absicherung von Lieferketten.

Inhaltlich berührt NIS2 technische Themen wie Netzwerksegmentierung, Zugriffsmanagement, Multi-Faktor-Authentifizierung, Backup- und Notfallkonzepte sowie die Meldung von Sicherheitsvorfällen an zuständige Behörden. Die konkrete Umsetzung in nationales Recht unterscheidet sich je nach Land, ebenso wie die genaue Ausgestaltung, welche Organisationen betroffen sind.

Ob und in welchem Umfang ein bestimmter Betrieb unter NIS2 fällt, hängt von Kriterien ab, die sich je nach nationaler Umsetzung unterscheiden und ändern können. Diese Frage ist keine technische, sondern eine rechtliche, und sollte mit der eigenen Rechtsberatung geklärt werden – ein Glossareintrag kann und soll das nicht ersetzen.

Was das im Betrieb heißt

Für einen Betrieb ist NIS2 zunächst relevant als Anlass, technische Grundlagen wie Netzwerksegmentierung, Zugriffsrechte, Backups und Vorfallserkennung zu überprüfen, unabhängig davon, ob eine rechtliche Pflicht besteht. Ob ein konkreter Betrieb betroffen ist und welche Anforderungen im Detail gelten, ist eine Frage für die eigene Rechtsberatung. NDVDL setzt die technischen Bausteine um, die im Zusammenhang mit NIS2 typischerweise gefordert werden – die rechtliche Einordnung erfolgt unabhängig davon.

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