IT-Sicherheit

Least Privilege

Auch bekannt als: Prinzip der geringsten Rechte · Minimalprinzip

Kurz erklärt

Least Privilege bedeutet, dass jedes Konto und System nur die Rechte erhält, die es für seine Aufgabe tatsächlich braucht – nicht mehr.

Least Privilege ist der Grundsatz, jedem Nutzerkonto, jeder Anwendung und jedem System nur die Zugriffsrechte einzuräumen, die für die jeweilige Aufgabe notwendig sind, und keine weiteren. Der Zweck ist, den Schaden zu begrenzen, den ein einzelnes kompromittiertes Konto anrichten kann – wer keinen Zugriff auf die Buchhaltung hat, kann dort auch nichts verschlüsseln oder abgreifen, selbst wenn sein Konto übernommen wird.

In der Praxis zeigt sich Least Privilege daran, dass Mitarbeitende nur auf die Ordner, Anwendungen und Systeme zugreifen können, die ihre Rolle erfordert, und dass niemand standardmäßig mit Administratorrechten arbeitet. Rechte werden dabei nicht einmal vergeben und belassen, sondern regelmäßig daraufhin geprüft, ob sie noch zur aktuellen Aufgabe passen.

Ein verbreiteter Fehler ist, Rechte großzügig zu vergeben, weil es Nachfragen erspart, und sie danach nie wieder zu entziehen, auch wenn sich die Aufgabe einer Person längst geändert hat. Über Jahre entsteht so ein Zustand, in dem viele Konten weit mehr Zugriff haben, als ihre aktuelle Rolle rechtfertigt.

Was das im Betrieb heißt

Für einen Betrieb bedeutet Least Privilege, dass ein gestohlenes Konto nur begrenzten Schaden anrichten kann, statt Zugriff auf das gesamte Netzwerk zu eröffnen. Ein Anzeichen, dass es fehlt, ist, wenn ehemalige Mitarbeitende oder wechselnde Rollen weiterhin auf Systeme zugreifen können, die sie nicht mehr brauchen. NDVDL richtet Rechtevergaben nach diesem Prinzip ein und prüft sie im Rahmen der laufenden Betreuung.

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